Die Aktivisten der “Letzten Generation” blockieren in Berlin immer wieder den Verkehr. Ist die Gruppe deshalb eine kriminelle Vereinigung? Nein, sagt die Senatsjustizverwaltung. Doch die Entscheidung könnte sich noch ändern.
Die Senatsjustizverwaltung teilt die Einschätzung der Berliner Strafverfolgungsbehörden, die “Letzte Generation” nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen.
Das ist zwar eine Berliner Entscheidung, sollte aber auch darüber hinaus interessant sein.
§ 2 Begriff des Vereins
Vereinigung ist der Oberbegriff für Vereine und Gesellschaften. Quelle
Ja, kenne ich. Der Begriff “organisierte Willensbildung” ist es bei dem ich das Problem sehe. Dafür bräuchte es meiner Laienmeinung nach stärkere Strukturen.
Ich glaub, das ist Juristenkauderwelsch für “irgendwie müssen sie sich halt organisieren”.
Tun sie aber anscheinend auch: Bienenkönigin, Bienen und Hummeln