Eigentlich standen die Pläne für das EU-Lieferkettengesetz bereits. Doch jetzt stellen sich zwei deutsche FDP-geführte Ministerien quer. Vom SPD-geführten Arbeitsministerium kam nun ein Kompromissvorschlag.

Das geplante neue EU-Lieferkettengesetz droht an Deutschland zu scheitern. Bundesfinanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) teilten mit, sie könnten das Ergebnis der Beratungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsländern nicht mittragen.

“Im Rat der Europäischen Union hat dies eine Enthaltung Deutschlands zur Folge, die im Ergebnis wie eine ‘Nein’-Stimme wirkt”, heißt es in einem Schreiben der beiden FDP-Politiker. Das Schreiben ist nach Angaben aus der Regierung an Wirtschaftsverbände gerichtet.

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  • quarry_coerce248@discuss.tchncs.de
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    9 months ago

    Ich spekuliere mal drauf los.

    Angenommen du hast ein Land oder mehrere, aus denen eine Idee kommt. Die brauchen dafür eine Mehrheit. Haben sie aber nicht, die Idee geht gegen die Interessen der Mehrheit. Also wird verhandelt und Kompromisse gesucht. Die ursprüngliche Idee wird gerade so weit aufgeweicht und verändert, dass sich dafür eine knappe Mehrheit findet. Denn wieso unnötig noch mehr verändern, wenn eine einfache Mehrheit reicht? Also entsteht am Ende ein Kompromiss, der gerade so von einer Mehrheit getragen wird und dafür minimal verändert werden musste.

    Wenn dann wer ungeplant aussteigt, dann geht die ganze Planung kaputt.

    • Shialac@lemmy.world
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      9 months ago

      Yep. Und da Deutschland mit Abstand die meisten Sitze im EU-Rat hat werden diese fast immer versucht einzubinden

      • quarry_coerce248@discuss.tchncs.de
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        9 months ago

        Ah, genau das auch noch. Ich war mir nicht sicher ob ich das mit einem anderen Organ verwechsel. Aber ist so:

        "Nach Art. 16 Abs. 3 EUV ist immer die qualifizierte Mehrheit maßgeblich, wenn die Verträge kein anderes Verfahren vorsehen. Diese wird seit dem Vertrag von Lissabon über das Prinzip einer doppelten Mehrheit definiert (Art. 16 Abs. 4 EUV), die erfordert, dass

        • mindestens 55 % der Mitgliedstaaten zustimmen (das wären aktuell 15), die gleichzeitig
        • mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, wobei
        • eine Sperrminorität gilt, durch die Mitgliedstaaten, welche gemeinsam mehr als 35 % der EU-Bevölkerung repräsentieren plus ein zusätzlicher Mitgliedstaat (das wären aktuell insgesamt 4) ein Veto einlegen können. (Hinzu kommt die Möglichkeit eines aufschiebenden Vetos durch aktuell 3 Mitgliedstaaten nach dem Kompromiss von Ioannina)"

        https://de.wikipedia.org/wiki/Rat_der_Europäischen_Union