Ich habe einen gebrauchten Ofen gekauft. Stellt sich bei versuchter Benutzung heraus, die Umluftfunktion ist kaputt.
Laut Kaufvertrag wird der Ofen “wie besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie, da es sich um einen Privatkauf handelt” verkauft.
Darauf folgend steht:
“Der Verkäufer sichert Funktionsfähigkeit zur Übergabe zu.”
Ersteres schließt jeglichen Anspruch aus und zweiteres stellte sich als Lüge heraus.
Habe ich noch die Chance auf meinen versprochenen vollumfänglich funktionierenden Ofen?
Vielen Dank für jede Antwort!
Ist eigentlich nicht soo schwer:
Der Anbieter hat zwar die Gewährleistung ausgeschlossen, das hat er aber mit der Zusicherung selbst wieder eingeschränkt.
Wenn nun die Funktion bei Übergabe (nicht: bei Besichtigung) nicht erfüllt war (und man das beweisen kann), dann gewährleistet er.
Vielen Dank!
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Am Beweis wird es hapern, womit ich in diesem Fall wohl einfach Pech und einen nachdrücklicheren Lerneffekt für das nächste Mal habe.