Bildbeschreibung: Hetzner deutet auf zwei sich küssende junge Frauen: “ist dies jugendgefährdend?”
Kontext: https://woem.men/notes/9r86xd69cu89052m
Edit: Laut Hetzner verstößt das Bild gegen Punkt 8.2 ihrer AGB:
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend pornographische oder obszöne Materialien, extremistische oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte, Glücksspiel, Material das geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder Rechte Dritter (Urheber-, Namens-, Marken-, und Datenschutzrechte) zu verletzen. Dazu gehören weiter die Publikation von ehrverletzenden Inhalten, Beleidigungen oder Verunglimpfung von Personen oder Personengruppen.
Habe jetzt keine Zeit das alles zu lesen. Ist das nur nach deutschem Recht? Also kann man bei hetzner in Helsinki hosten, und dann geht das?
Mein Eindruck: Hasser meldet Bild an Wolkenleuchtsignal, Wolkenleuchtsignal leitet Meldung blind an Hetzner weiter, Hetzner leitet Meldung blind an Kundin weiter. Würde mich stark wundern, wenn da noch irgendwas wirklich passiert.
Aber Hetzner ist echt inzwischen groß geworden. Ich hab damals noch mit Herrn Hetzner selbst im Support telefoniert.
Sie haben im Verlauf der Kommunikation spezifiziert, dass es sich um Erwachseneninhalt handle, der von ihrem Netzwerk zu entfernen sei, damit die Seite dort erhalten bleiben darf.
Uff
Vermutlich automatisch generiert auf basis des Nachrichteninhalts. Ich würde das als Cloud-Anbieter nicht anders machen. Wenn dann doch mal ein Einspruch kommt, kann man immer noch nen Menschen drüberschauen lassen.
Hat überhaupt nichts mit deutschem Recht zu tun, sondern mit deren AGB. Sie behaupten das Bild sei “Adult Content” und verstoße gegen 8.2:
https://www.hetzner.com/de/legal/terms-and-conditions/
Das Bild wurde außerdem vom Melder explizit als CSAM bezeichnet
@django@discuss.tchncs.de
So geht das: @django@discuss.tchncs.de
Ja inwiefern ist das Bild pornographisch oder obszön?
Ist es vermutlich nicht. Aber die Beschwerde enthält die Worte “pornographisch” und “Lesbenporno”. Daraus hat vermutlich ein automatisches System abgeleitet, dass Punkt 8.2 relevant ist und entsprechende Schritte eingeleitet. Ich hab’ ne starke Vermutung, dass da kein Mensch drüber geschaut hat. Das passiert vermutlich erst, wenn Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt wird.
Dysfunktionale Moderationssysteme eben. Findet man überall.
Wenn jemand mit etwas Fantasie auf Fesseln und Schulmädchen steht?
Mit Fantasie kann man aus jeden Kleinscheiß was pornografisches/obszöne machen. Schau mal Regel 34 an.
Aber ohne Fantasie ist da nach unseren progressivdeutschen Werten nix pornografisches und obszönes dran. Wir sind ja nicht in Russland wo es illegal ist, in öffentlich zugänglichen Netzwerken LGBT-Inhalte zu teilen, weil diese angeblich obszön sind.