Bald starten in Berlin die Weihnachtsmärkte, und mancherorts wird es keine musikalische Berieselung geben. Grund: Die Veranstalter müssen für Gema-Gebühren deutlich tiefer in die Tasche greifen. Manchem stellt sich sogar die Existenzfrage. Von Frank Preiss

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    hace 1 año

    Die Gema verteidigt dagegen die Regelung und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011. Das hatte damals eine dagegen gerichtete Klage eines Bochumer Schaustellers zurückgewiesen. […] Denn die Musik präge bei solchen Festen die gesamte Veranstaltung: “Da das Publikum vor den Musikbühnen ständig wechselt, hören im Laufe der Zeit in der Summe mehr Zuhörer die Musik, als vor der Bühne Platz fänden.”

    Bescheuertes Argument. Soweit ich weiß, zahlt man doch da pro Titel. Jeden einzelnen Titel hören aber immer nur so viele, wie auf die beschallte Fläche passen.