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5 § 36 Abs. 1 Nr. 3 Wer entgegen § 4 Absatz 2 Cannabissamen einführt Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) 100 - 30 000 Euro
5 § 36 Abs. 1 Nr. 3 Wer entgegen § 4 Absatz 2 Cannabissamen einführt Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) 100 - 30 000 Euro
Wow. Dass man nicht einfach mal akzeptieren kann, dass man verloren hat. So funktioniert Demokratie nunmal, die gewählte Regierung darf im eigenen Ermessen Gesetze erlassen wenn sie die Mehrheit hat, ob einem diese Entscheidungen gefallen oder nicht. Was für ein schlechter Verlierer der Maggus doch ist, zeugt wirklich von niederem Charakter