Tatsächlich scheint sowas nicht wirklich möglich zu sein - es muss wohl laut Geschäftsverteilungsplan immer eine Vertretung zugewiesen sein. Allerdings gibt es Richter die auf bestimmte Kammern oder Senate keinen Bock haben und diese dann einfach ignorieren - was aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit auch weitläufig möglich ist. Es ist extrem schwer solche Fälle los zu werden, siehe den Fall einer Richterin am Bundesfinanzhof. Dafür spricht auch der “richterliche Auftrag” in der Signatur.
Wenn man es ganz genau nimmt, wird hier nur mitgeteilt, dass die Kammer auf unabsehbare Zeit unbesetzt ist. Da steht jedoch nicht explizit, dass das Verfahren “ausgesetzt” oder sonstwie nicht fortgeführt würde.
Vielleicht ist das nur ein Versuch, die Parteien - ohne Mehrarbeit für die Vertretung der Kammerbesetzung zu verursachen - auf zum bilateralen Austausch zu bewegen. Einfach zu sagen “ätsch bätsch, wir machen hier erstmal nüschts” wäre halt nicht drin.