Beim Bau von Windkraftanlagen in Brandenburg sollen künftig weniger Denkmäler als besonders landschaftsprägend gelten. Die entsprechende Liste sei um 28 auf 65 Denkmäler reduziert worden, teilte das brandenburgische Kulturministerium am Dienstag in Potsdam mit. Sie soll nach einem Jahr ausgewertet und gegebenenfalls angepasst werden. Eine überarbeitete Handreichung des Landesdenkmalamts soll zudem Prüfungen zum Bau von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen erleichtern.
Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD) begrüßte, dass künftig lediglich 65 der insgesamt rund 14.000 Denkmäler als besonders landschaftsprägend eingestuft sind. Das sei eine gute Nachricht für den dringend erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien.
„Bislang war das ganze Land beim Bau von Windkraftprojekten denkmalfachliche Prüffläche, künftig wird der Großteil des Landes aus denkmalfachlicher Sicht freigegeben“, sagte Schüle. Nur wenn bei der Planung von Windenergieanlagen das direkte Umfeld besonders landschaftsprägender Denkmale betroffen sei, müsse eine Prüfung erfolgen. Das bedeute mehr Transparenz und Entlastung für Windkraft-Planer und -Betreiber.
Damit wird der Denkmalschutz laut Schüle nicht ausgehebelt. Kein einziges Denkmal müsse einer Photovoltaik-Anlage oder einem Windrad weichen. Der Erhalt historischer Gebäude und der Ausbau erneuerbarer Energien stünden nicht im Widerspruch zueinander, sondern seien beide ein Gebot der ökologischen Nachhaltigkeit. (epd)