Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden,...
Es war eher als zynischer Scherz gedacht, weil die Anschuldigung ja nun ist, dass man es eben auch den Gerichtsinstanzen überlässt wo und wann man etwas ändert. Die Städte tun also nichts, bis irgendwelche Bürger vor Gericht gehen - pro Instanz, also z.b. Straße. Und wo kein Kläger…
Genauso ist es leider. Und dann hat das Gericht auch noch Ermessen zugelassen, was die Gemeinden natürlich schamlos ausnutzen werden, bis sich wieder jemand mühsam durch alle Instanzen geklagt hat.
Es war eher als zynischer Scherz gedacht, weil die Anschuldigung ja nun ist, dass man es eben auch den Gerichtsinstanzen überlässt wo und wann man etwas ändert. Die Städte tun also nichts, bis irgendwelche Bürger vor Gericht gehen - pro Instanz, also z.b. Straße. Und wo kein Kläger…
Genauso ist es leider. Und dann hat das Gericht auch noch Ermessen zugelassen, was die Gemeinden natürlich schamlos ausnutzen werden, bis sich wieder jemand mühsam durch alle Instanzen geklagt hat.
Es ist echt ein Trauerspiel.
Ich erkenne keinen Ermessensspielraum, wo liest Du das heraus? 1,80m breit Platz muss sein - Ende. So verstehe zumindest ich den Artikel.
Ich verweise auf diese Einschätzung, die ich weitestgehend teile - schon die Überschrift spricht Bände:
https://www.lawblog.de/archives/2024/06/07/urteil-stoppt-gehwegparken-nicht/
Ahh, Danke für den Link!